Kindertagesstätten (KiTa)

Viele Kinder in Deutschland sind einen Teil des Tages in einer „Kindertageseinrichtung“. Das ist ein Ort, an dem Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren gemeinsam spielen und lernen. Die meisten Kinder in Deutschland besuchen eine Einrichtung, bevor sie in die Schule kommen. So haben die Eltern Zeit um zum Beispiel einen Sprachkurs zu besuchen oder zu Arbeiten. Es gibt viele verschiedene Namen für Kindertageseinrichtungen. Das Ziel aller Einrichtungen ist die Bildung der Kinder: Die Fähigkeiten der Kinder werden gefördert. Die Entwicklung und das Aufwachsen der Kinder werden begleitet. Zum Beispiel lernen die Kinder hier Deutsch und werden auf die Schule vorbereitet. Dabei ersetzen die Einrichtungen nicht die Familie. Sie spielen aber eine wichtige Rolle im Aufwachsen der Kinder. Hier erfahren Sie, welche Arten von Kindertageseinrichtungen es gibt:

  • Was ist eine Kindertagesstätte (Kita)?
    Kindertagesstätten (Kitas) sind Kindertageseinrichtungen, für die gesetzlich festgelegte Standards gelten.
  • Was ist eine Krippe?
    In der Krippe werden Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren betreut.
  • Was ist ein Kinderhaus?
    Im Kinderhaus werden Kinder bis zum 14. Lebensjahr betreut.
  • Was ist ein Kindergarten?
    Im Kindergartenwerden Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt gefördert.
  • Was ist ein Hort?
    Im Hort werden schulpflichtige Kinder bis zum 14. Lebensjahr betreut. Altersgemischte Gruppen sind möglich. In diesen Gruppen werden jüngere und ältere Kinder gleichzeitig betreut
  • Kindertagespflege
    In der Kindertagespflege werden die Kinder professionell durch eine Person betreut. Diese Person heißt Tagespflegeperson. Normalerweise werden die Kinder im Haus der Tagespflegeperson betreut, manchmal auch in angemieteten Räumen. Es können insgesamt 5 Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Durch die kleinen Gruppen und die Betreuung im Haus, ist die Betreuung wie in einer Familie.
  • Was kostet eine Kinderbetreuung?
    Die Kindertageseinrichtungen erhalten durch den Staat Geld für die Betreuung der Kinder. Einen Teil der Kosten müssen die Eltern selbst zahlen. Die Kosten sind je nach Ort und Art der Betreuung sehr unterschiedlich. Die Eltern können einen Antrag im Sozialamt ihrer Kommune oder im Jugendamt vor Ort stellen. Die Eltern werden dann bei den Kosten unterstützt (Formular)