Um zu testen, ob Ihnen eine Arbeitsstelle gefällt, kann es sinnvoll sein, vorab ein Praktikum bei einem Arbeitgeber zu machen. In der Regel arbeiten Sie für einige Wochen in einem Betrieb mit, bekommen jedoch keine Bezahlung. Einige Dinge gilt es zu beachten:
Wichtig: Auch für Praktika ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich!
Es gibt verschiedene Arten von Praktika. Hier einige Beispiele:
Schulpraktikum
- Maximal 14 Tage
- Keine Zustimmung Ausländerbehörde oder der Agentur für Arbeit nötig
- Sie sind über die Schule versichert.
Hospitation
- Keine aktive Einbindung in den Betriebsablauf, sondern lediglich ein „über die Schulter gucken“.
Berufsorientierungspraktikum
- Zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung
- Eingliederung in den Betriebsablauf, praktische Mitarbeit mit Bezug zur angestrebten Ausbildung
- kann auch nach abgeschlossener Ausbildung zur Umorientierung genutzt werden
- Bis max. 3 Monate mindestlohnbefreit, Erlaubnis der Ausländerbehörde nötig, keine Beteiligung der Agentur für Arbeit nötig
Probebeschäftigung
- Oft als „Schnupperpraktikum“ bezeichnet
- Vorübergehende Tätigkeit, um die Eignung für eine spätere Beschäftigung zu erproben.
- Genehmigung der Ausländerbehörde und Zustimmung der Agentur für Arbeit erforderlich!
Das Projekt „Rückenwind“ hilft Ihnen, eine passende Praktikumsstelle an der Westküste zu finden: www.praktikum-westküste.de