Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder und Jugendliche, die Sozialleistungen beziehen, können Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ bekommen.

Für wen?

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt beziehen
  • Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine Schule besuchen und kein Gehalt für eine Ausbildung bekommen

Es können auch andere Menschen Leitungen bekommen. Fragen Sie bitte direkt bei ihrem Sozialamt nach, ob Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen können.

Was?

  • Schulausflüge und Kitaausflüge
  • Zuschuss zum Schulbedarf
  • für Kinder in den Klassen 11 bis 13 ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Schule (jüngere Schüler zahlen hierfür meistens nichts)
  • Notwendige Kosten für Lernförderung
  • Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder bei der Tagespflege
  • Zuschuss für kulturelle und soziale Aktivitäten, zum Beispiel Sport und Musik

Wie?

Beantragt werden die Leistungen bei ihrem Sozialamt oder Jobcenter.

Bitte sammeln Sie ihre Rechnungen, Quittungen und Belege!