Damit Sie arbeiten dürfen, müssen Sie die Behörden fragen.
Wenn Sie arbeiten und die Behörden vorher nicht gefragt haben, kann es Ärger geben.
Sie müssen Regeln beachten:
- Sie dürfen in den ersten 3 Monaten nicht arbeiten.
- Sie melden sich als Asylsuchender. 3 Monate danach dürfen Sie arbeiten, nachdem Menschen aus Deutschland eine Arbeit gefunden haben.
- Die Bundesagentur für Arbeit guckt die Anfrage nach. In dieser Zeit ist Leiharbeit verboten.
- Nach dem 4. Monat dürfen Sie arbeiten. Sie müssen eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis haben. Die bekommen Sie in der Ausländerbehörde.
- Leiharbeit ist 15 Monate nach der Meldung als Asylsuchender möglich.
- Nach 4 Jahren können Sie normal arbeiten. Die Erlaubnis muss in Ihrer Aufenthaltsgestattung stehen.
- Sie müssen bei der Ausländerbehörde fragen.
Sie können immer eine Ausbildung machen. Sie müssen bei der Ausländerbehörde fragen.